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Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten vertritt ausübende Künstler und Tonträgerhersteller (auch Musikvideos). Sie nimmt die sogenannten Zweitverwertungsrechte wahr.

Ausübende Künstler: Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler, sonstige Werkinterpreten
Tonträgerhersteller: Schallplatten/CD-Firmen, sonstige Tonträgerproduzenten mit eigenem Label

Zweitverwertungsrechte sind gesetzlich festgelegte Vergütungsansprüche gegen:

  • Hörfunk- und Fernsehsender (Verwendung in Programmen)
  • Kabelnetzbetreiber (Einspeisung von Hörfunk und Fernsehen)
  • Gastronomie (Hintergrundmusik)
  • Hersteller von Recordern und Leerkassetten (wegen den Kopien in deinem Schrank)
  • Videotheken (Vermietung)
  • u.a.

Bei der öffentlichen Wiedergabe zieht die Gema die Vergütungsansprüche mit ein, bei Privatkopien durch die ZPÜ von der Industrie und bei Kabelrechten, Vermietung und Verleih durch Verbund mit anderen Verwertern.
     Die Verteilung wird jährlich auf Basis von festgelegten Grundsätzen von der GVL festgelegt. Bis zu 5% des Verteilungsvolumens werden für soziale und kulturelle Zwecke bereitgestellt.
     Die GVL wird getragen von der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Deutschen Landesgruppe der Internationalen Vereinigung der Phonographischen Industrie (IFPI).

GVL im Internet: http://www.gvl.de/

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Stichworte zu zu diesem Thema:
gvl, urheberecht, Gesellschaft, Verwertung, Leistungsschutzrechten, zweitverwertungsrechte, Leistungsschutzrechte, musik, vergütung

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